Schadensberichte und die Kaution einhalten

Wenn der Gast einen Schaden verursacht hat, kannst du einen Schadensbericht erstellen. Du kannst einen oder mehrere Schadensberichte pro Kautionsposten hinzufügen. Sobald ein Schaden hinzugefügt wurde, kann er mit dem Gast geltend gemacht und abgerechnet werden.

Schadensbericht erstellen

In der Reservierung siehst du die Kaution unter der Bestellung des Gastes. Um einen Schadensbericht zu erstellen, klicke auf die drei Punkte hinter dem Kautionsposten.

Ein Schadensbericht kann nur erstellt werden, wenn der volle Betrag der Kaution bereits bezahlt wurde.

Der inventarisierte Schaden kann hier gemeldet werden. Gib einen Namen für den Schaden, den Schadensbetrag und eine Beschreibung ein. Hierbei handelt es sich um einen internen Bericht. Falls du deinen Gast über den Schadensbericht und die Schadensforderung informieren möchtest, kannst du z. B. eine E-Mail über deinen externen E-Mail-Anbieter verschicken.

Nach dem Speichern des Schadensberichts erscheint dieser als Artikelzeile auf der Kautionsseite der Reservierung. Um diese Seite anzuzeigen, klicke auf den Namen des Kautionsposten in der Reservierung.

Der Status der Kaution ändert sich, nachdem ein Schadensbericht hinzugefügt wurde.
Weiterlesen: Statuses of security deposits

Schadensforderung

Wenn keine weiteren Schadensberichte erwartet werden, kannst du den Schaden einhalten. Klicke dazu ebenfalls auf die drei Punkte hinter dem Kautionsposten in der Reservierung. Es gibt drei Arten von Kautionsforderungen, je nach Höhe des geforderten Betrags:

  1. Ein Vollschaden liegt vor, wenn der Gesamtschaden die Höhe der Kaution erreicht.

  2. Ein Teilschaden liegt vor, wenn der Gesamtschaden geringer ist als die Kaution. In diesem Fall wird der Restbetrag freigegeben.

  3. Eine Überforderung liegt vor, wenn der Gesamtschadensbetrag höher ist als die Kautionssumme. In diesem Fall wird der gesamte Kautionsbetrag eingefordert und der Restbetrag dem Gast über die Gästebestellung in Rechnung gestellt.

Du kannst eine Schadensforderung nicht rückgängig machen. Wenn du z. B. einen Schaden einforderst, weil ein Schlüssel verloren ist und du den Schlüssel dann wiederfindest, kannst du danach die eingeforderte Kaution selbst an den Gast zurücküberweisen.